Rechtsprechung
KG, 24.05.2012 - 16 UF 48/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 26 FamFG, § 58 FamFG, § 162 Abs 1 S 2 FamFG, § 1791b BGB
Vormundschaft über einen allein eingereisten ausländischen Minderjährigen in Berlin: Zuständigkeitsverteilung zwischen Senatsverwaltung und Jugendamt; Aufklärungspflicht des Familiengerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zuständigkeitsverteilung zwischen Senatsverwaltung und Jugendamt in familienrechtlichen Verfahren betreffend allein eingereiste Minderjährige in Berlin; Verfahren zur Feststellung der Minderjährigkeit und des Todes der Eltern bei allein eingereisten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 58; FamFG § 162 Abs. 1 S. 2; BGB § 1791b
Anforderungen an die Zuständigkeitsverteilung zwischen Senatsverwaltung und Jugendamt in familienrechtlichen Verfahren betreffend allein eingereiste Minderjährige in Berlin; Verfahren zur Feststellung der Minderjährigkeit und des Todes der Eltern allein eingereister ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 23.11.2011 - 86 F 186/11
- KG, 24.05.2012 - 16 UF 48/12
Wird zitiert von ...
- KG, 02.07.2012 - 16 WF 111/12
Elterliche Sorge: Einreise eines Betroffenen ohne Eltern; Beteiligung des …
Entscheidend ist vielmehr, dass es hier nicht um die Zuständigkeit für die Inobhutnahme nach § 87 SGB 8 geht, sondern um die Beteiligung am gerichtlichen Verfahren, die in § 87b SGB 8 selbständig geregelt ist und von der AV-JAMA weder berührt wird noch unter Beachtung von Art. 67 VvB berührt werden könnte (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012, 16 UF 48/12).